Liste der deutschen Amtsgerichte.
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Insolvenzinformationen und Gesetzestexte (InsO, InsVV, VergVO, GesO) finden Sie auf insopedia.de
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Daten aller Amts- und InsolvenzgerichteDaten aller Finanzämter
AG Augsburg - Insolvenzabteilung -
Veröffentlichungen des Insolvenzgerichts auf insolvenzbekanntmachungen.de
Sie suchen Informationen zu einer Firmen- oder Privatinsolvenz? Geben Sie einfach den
gesuchten Namen oder das Aktenzeichen ein und drücken Sie auf "Suchen".
Tipp: beschränken Sie die Eingabe auf das Nötigste, zuviele Angaben können eine erfolgreiche Suche nach einem Insolvenzschuldner verhindern. In der Regel sollte der Name ohne weitere Zusätze ausreichen.
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage für die Veröffentlichung von Insolvenzbekanntmachungen liegt in der Insolvenzordnung (InsO) und der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekV). Diese Regelungen legen fest, dass bestimmte Informationen über Insolvenzen an einer zentralen, länderübergreifenden Stelle veröffentlicht werden müssen. Das Bundesamt für Justiz stellt die Website "insolvenzbekanntmachungen.de" bereit, auf der die zuständigen Gerichte mehrmals täglich aktuelle Bekanntmachungen aus dem Insolvenzregister veröffentlichen. Diese Veröffentlichungen sind ein stark formalisiertes Verfahren zur Bereitstellung von Informationen über laufende Insolvenzverfahren.
Zweck der Veröffentlichungen
Warum ist die Insolvenzbekanntmachung sinnvoll? Obwohl sie für betroffene Schuldner belastend sein kann, ist die Veröffentlichung von Informationen über Insolvenzen wichtig. Sie ermöglicht es Gläubigern und anderen Beteiligten, vom Insolvenzverfahren zu erfahren und ihre Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter anzumelden. Auch potenzielle Kunden oder Geschäftspartner können sich im Vorfeld über die Insolvenzbekanntmachung informieren und beispielsweise Verträge rechtzeitig kündigen oder gar nicht erst eingehen.
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